Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie
I. Nebenkosten bei Kaufverträgen
1. Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung.......... 3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
2. Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht).......... 1,1%
3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
4. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
5. Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen - Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50% des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.
6. Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlussgebühren und -kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.)
7. Vermittlungsprovision (gesetzlich vorgesehene Höchstprovision)
A) bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
- Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
- Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
- Unternehmen aller Art
- Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück
bei einem Wert
bis Euro 36.336,42 von Euro 36.336,43 bis bis Euro 48.448,50 ab Euro 48.448,51 |
je 4% je Euro 1.453,46 je 3% |
von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) jeweils zuzüglich 20% USt
B) bei Optionen:
50% der Provision gem. Punkt 7. A, welche im Fall des Kaufes durch den Optionsberechtigten angerechnet werden.
Nebenkostenübersicht Kauf/Verkauf
Nebenkostenübersicht und weitere Informationen für den Mieter/Vermieter, Pächter/Verpächter
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Vermittlung von Mietverträgen (Haupt- und Untermiete) über Wohnungen und Einfamilienhäuser |
Vermieter |
Mieter |
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Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre |
3 BMM |
2 BMM |
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Befristung bis zu 3 Jahren |
3 BMM |
1 BMM |
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Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in unbefristetes Mietverhältnis |
Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM |
Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM |
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Vermittlung von Wohnungen durch einen mit der Verwaltung des Objekts betrauten Hausverwalter
(nicht anzuwenden, wenn an der vermittelten Wohnung Wohnungseigentum besteht und Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer ist.) |
Vermieter |
Mieter |
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Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre |
2 BMM |
1 BMM |
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Befristung auf mind. 2 jedoch nicht mehr als 3 Jahre |
2 BMM |
½ BMM |
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Befristung kürzer als 2 Jahre |
1 BMM |
½ BMM |
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Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in unbefristetes Mietverhältnis |
Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM |
Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM |
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Vermittlung von Geschäftsräumen aller Art (Haupt- und Untermieten) |
Vermieter |
Mieter |
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Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre |
3 BMM |
3 BMM |
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Befristung auf mind. 2 jedoch nicht mehr als 3 Jahre |
3 BMM |
2 BMM |
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Befristung kürzer als 2 Jahre |
3 BMM |
1 BMM |
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Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in unbefristetes Mietverhältnis |
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Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer |
| Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 BMM) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden (§ 12 IMVO). |
Nebenkostenübersicht Miete
"Wer zu spät an die Kosten denkt, ruiniert sich selbst. Wer immer zu früh an die Kosten denkt, tötet die Kreativität."
Philip Rosenthal
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